Covid-19: Bundesrat ändert die Verordnung über das Gewerbe der Reisenden
Der Bundesrat hat am 21. April 2021 die temporäre Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) auf unbefristete Zeit hin verlängert. Dies kommt dem Schaustellergewerbe zugute: Die RGV soll auch künftig ermöglichen, dass Schausteller eine zeitgerechte Prüfung und Erstellung von Sicherheitsnachweisen für Schaustelleranlagen und Zirkuszelte erhalten können.
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