Ein Überblick zur Arzneimittel-Werberegulierung
Unter besonderer Bezugnahme auf Publikumswerbung sowie Arzneimittelwerbung im Internet
Arzneimittelwerbung liegt eine primär gesundheitspolitische Zielsetzung zugrunde. Werbung dient dabei einerseits als Informationsinstrument in Bezug auf die beworbenen Produkte. Gleichzeitig zielt Werbung auf Absatzförderung ab und schafft so regelmässig (falsche) Anreize in Bezug auf Arzneimittelkonsum und Arzneimittelanwendung, wodurch naheliegenderweise nicht unbedeutende Gefahren für die menschliche Gesundheit resultieren können. Durch die Bestimmungen zur Publikumswerbung soll einigen dieser Gefahren angemessen begegnet werden, jedoch erweist sich deren Anwendung gerade im Bereich des Internets nicht selten als äusserst problematisch.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Arzneimittelrechtliche Regulierung
- 2.1. Definition des Arzneimittels
- 2.2. Verfassungsrecht
- 2.3. Gesetzes- und Verordnungsrecht
- 3. Werbung und heilmittelrechtliche Werbevorschriften
- 3.1. Definition der Werbung im Allgemeinen
- 3.2. Bedeutung der Werbung für die Pharmabranche und Gegenläufigkeit der Interessen
- 3.3. Werberechtliche Grundlagen im Arzneimittelkontext
- 3.3.1. Heilmittelgesetz
- 3.3.2. Arzneimittelwerbeverordnung
- 3.3.3. Radio- und Fernsehrecht
- 3.3.4. Lauterkeitsrecht im Besonderen
- 3.3.5. Krankenversicherungsrecht
- 3.4. Bedeutung von Verbandsvorschriften (Soft Law)
- 4. Werbefreie Informationen und Werbung
- 4.1. Allgemeine Bemerkungen
- 4.2. Werbefreie Informationen
- 4.3. Direkte und indirekte Werbung
- 4.4. Unternehmensinformationen
- 4.5. Anfragen
- 5. Zulässigkeit von Publikumswerbung (im Internet)
- 5.1. Definition der Publikumswerbung
- 5.2. Abgrenzung zur Fachwerbung
- 5.3. Internet als «besonderes» Medium?
- 5.4. Internet und Werbung – Publikumswerbung vs. Fachwerbung
- 5.5. Anwendung des Werbebegriffs im Einzelnen
- 5.5.1. Gestaltung der Internetseite
- 5.5.2. Zusammengehörigkeit interner Inhalte
- 5.5.3. Anrechenbarkeit externer Inhalte
- 6. Abschliessende Bemerkungen
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