Hustenmittel mit psychoaktiven Substanzen kommen nicht in Drogerien
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht stützt in zwei Piloturteilen den Entscheid von Swissmedic, gewisse Hustenmittel als rezeptpflichtig einzustufen. Ihre Wirkstoffe gehören zu den psychoaktiven Substanzen und dürfen gemäss revidiertem Heilmittelrecht einzig durch Ärztinnen oder Apotheker abgegeben werden. (Urteile C-4125/2019 et C-5006/2019)
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