U-Haft: Geschäftsleiter von Hilfswerk kommt vorerst nicht frei
BGer – Der Geschäftsführer einer privaten Hilfsorganisation bleibt wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft dem Mann gewerbsmässigen Betrug und weitere Delikte im Zusammenhang mit für die Ukraine gesammelten Spendengeldern vor. (Urteil 1B_131/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare