Jusletter

U-Haft: Geschäftsleiter von Hilfswerk kommt vorerst nicht frei

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Untersuchungshaft, Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, U-Haft: Geschäftsleiter von Hilfswerk kommt vorerst nicht frei, in: Jusletter 3. Mai 2021
BGer – Der Geschäftsführer einer privaten Hilfsorganisation bleibt wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft dem Mann gewerbsmässigen Betrug und weitere Delikte im Zusammenhang mit für die Ukraine gesammelten Spendengeldern vor. (Urteil 1B_131/2021)

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