Jusletter

Uber Switzerland muss für UberPop-Fahrer keine AHV-Beiträge zahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, AHV
  • Zitiervorschlag: Jurius, Uber Switzerland muss für UberPop-Fahrer keine AHV-Beiträge zahlen, in: Jusletter 3. Mai 2021
BGer – Die Fahrdienst-Plattform Uber Switzerland mit Sitz in Zürich ist nicht die Arbeitgeberin der UberPop-Fahrer und muss damit keine AHV-Beiträge an die Ausgleichskasse des Kantons Zürich abliefern. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 9C_692/2020)

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