Beschwerde des Kettensäge-Angreifers von Schaffhausen abgelehnt
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgelehnt, der im Juli 2017 in Schaffhausen zwei Personen mit einer Kettensäge verletzt hatte. Aufgrund einer psychischen Erkrankung war eine stationäre Massnahmen gegen ihn verhängt worden. (Urteil 6B_1073/2020)
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