Härtefall: Aufenthaltsbewilligung für Transgender-Frau verlängert
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht genehmigt die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung aus wichtigen persönlichen Gründen für eine mauritische Staatsangehörige. Da ihr Herkunftsland Transgender-Menschen nicht anerkennt, kommt das Gericht zum Schluss, dass die Wiedereingliederung und ärztliche Betreuung der Betroffenen bei einer Heimkehr gefährdet wären. (Urteil F-2233/2019)
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