Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung
Der 14-wöchige Urlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. An seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 hat der Bundesrat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen gutgeheissen. Gleichzeitig tritt auch die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) in Kraft, die eine Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen ermöglicht.
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