Neuen Regeln über die Stimmrechtsbescheinigung bei Volksinitiativen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 die Totalrevision der Covid-19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung verabschiedet. Die neue Verordnung legt fest, dass neben den Unterschriftenlisten für fakultative Referenden auch Unterschriftenlisten für Volksinitiativen ohne Stimmrechtsbescheinigung eingereicht werden können. Die zeitlich befristete Massnahme tritt am 13. Mai 2021 in Kraft und setzt die vom Parlament in der Frühjahrssession 2021 beschlossene gesetzliche Grundlage um (Art. 2 Abs. 1 Covid-19-Gesetz).
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