Jusletter

Radio Top muss Suisa-Gebühren nachzahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht, Urheberrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Radio Top muss Suisa-Gebühren nachzahlen, in: Jusletter 17. Mai 2021
BGer – Radio Top hat der Genossenschaft Suisa während mehrerer Jahre keine Urheberrechtsgebühren für die gespielte Musik bezahlt. Dies muss der Sender nun nachholen, hat das Bundesgericht entschieden. Die Höhe des Betrags ist jedoch noch offen. Entscheiden wird das Handelsgericht des Kantons Zürich. (Urteile 4A_450/2020 und 4A_464/2020)

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