Bundesanwaltschaft: Arbeiten bis 68
Bundesanwältinnen und Bundesanwälte und ihre beiden Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sollen bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs arbeiten können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 den entsprechenden Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates geprüft. Er beantragt dem Parlament, der Verordnungsanpassung zuzustimmen. Die Änderung soll per 1. Januar 2022 in Kraft treten.
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