Die Revision der kantonalen Datenschutzgesetze
Unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklungen in Europa und auf Bundesebene
Die Schweiz ist völkerrechtlich verpflichtet, viele datenschutzrechtliche Neuerungen innerstaatlich umzusetzen. Dies war einer der Auslöser der im vergangenen Herbst verabschiedeten Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Inzwischen haben auch rund ein Drittel der Kantone die Revision ihrer Datenschutzgesetze abgeschlossen. Der vorliegende Beitrag schildert die wesentlichen Entwicklungen und erläutert ausgewählte Eckpunkte der kantonalen Revisionsarbeiten. Ziel ist es, eine erste Befundaufnahme der bereits vorgenommenen Umsetzung und dadurch eine Orientierungshilfe für die noch laufenden Revisionsprojekte zu liefern.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Rechtsentwicklungen und Bedeutung für die Kantone
- 1.1. Rechtsentwicklungen auf europäischer Ebene
- 1.2. Rechtsentwicklungen auf Bundesebene
- 1.3. Bedeutung für die Kantone
- 2. Ausgewählte Eckpunkte der kantonalen Revisionsarbeiten
- 2.1. Daten juristischer Personen
- 2.2. Profiling
- 2.3. Datenschutz-Folgenabschätzung
- 2.4. Meldung von Verletzungen der Datensicherheit
- 2.5. Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörde
- 2.6. Verfügungskompetenz der Datenschutzaufsichtsbehörde
- 3. Fazit und Ausblick
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