Erleichterte Einbürgerung trotz ausserehelicher Beziehung möglich
BGer – Das Staatssekretariat für Migration hat die erleichterte Einbürgerung einer Frau aus Nordmazedonien nicht für nichtig erklären dürfen, obwohl die 38-Jährige eine langjährige aussereheliche Beziehung gegenüber den Behörden verschwieg. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1C_618/2020)
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