Höchstzinssatz für Konsumkredite
Der über drei Monate aufgezinste Saron (SAR3MC) dient künftig als Referenzzinssatz bei der Berechnung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 eine entsprechende Änderung der Konsumkreditverordnung gutgeheissen und auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Am Berechnungsmechanismus ändert sich nichts.
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