Jusletter

Höchstzinssatz für Konsumkredite

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Kapitalmarktrecht, Bankenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Höchstzinssatz für Konsumkredite, in: Jusletter 31. Mai 2021
Der über drei Monate aufgezinste Saron (SAR3MC) dient künftig als Referenzzinssatz bei der Berechnung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 eine entsprechende Änderung der Konsumkreditverordnung gutgeheissen und auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Am Berechnungsmechanismus ändert sich nichts.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.