Nachlassstundung: Keine Beschwerdelegitimation für Gläubiger bei Unternehmensverkäufen
BGer 5A_827/2019 vom 18. März 2021 (zPv) – Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, 2. Zivilkammer, vom 16. September 2019 (ZK 19 280)
Das Bundesgericht hielt in einem zur amtlichen Publikation vorgesehenen Entscheid wichtige Grundsätze zur Nachlassstundung und zur Betriebsveräusserung während einer Nachlassstundung fest. Insbesondere wurde festgehalten, dass Gläubiger nicht zur Anfechtung einer richterlichen Bewilligung betr. Veräusserung von Anlagevermögen während der Nachlassstundung gem. Art. 298 Abs. 2 SchKG legitimiert sind. Gläubiger haben bei der Betriebsveräusserung anders als im Konkurs auch kein Recht zum Höhergebot.
Inhaltsverzeichnis
- I. Übersicht über den Entscheid des Bundesgerichts
- II. Zusammenfassung Sachverhalt und Prozessgeschichte
- III. Aus den Erwägungen des Bundesgerichts
- IV. Würdigung des Entscheids
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