Keine Entschädigung für im Strafvollzug erkrankte Mörderin
BGer – Eine wegen der Ermordung ihres Mannes mit Giftpilzen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilte Frau ist mit einem Staatshaftungsbegehren vor Bundesgericht abgeblitzt. Sie hatte wegen des Strafvollzugs gesundheitliche Probleme geltend gemacht. (Urteil 2C_787/2020)
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