Nur beschränktes Klagerecht für einen Mieterverband
BGer – Mietervereinigungen können in Strafverfahren nur in Ausnahmefällen als Klägerinnen auftreten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es bestätigt ein Urteil des Genfer Kantonsgerichts in einer Auseinandersetzung des Genfer Mieterverbands (Asloca) mit einem Notar und einer Immobiliengesellschaft. (Urteil 1B_446/2020)
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