Präzisierungen zur Gewährung des Staatenlosen-Status
BGer – Ein Kurde, der die syrische Staatsangehörigkeit nicht erhalten konnte, wird in der Schweiz als staatenlos anerkannt. Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass man von einer Person mit einer vorläufigen Aufnahme nicht verlangen kann, in ihr Herkunftsland zu reisen, um ihre Einbürgerung zum Abschluss zu bringen. (Urteil 2C_415/2020)
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