Strafverfahren betreffend Zahlungen im Vorfeld der Fussball-WM 2006
BStGer – Das Strafverfahren im Zusammenhang mit Zahlungen im Vorfeld der Fussball-WM 2006 wurde von der Bundesanwaltschaft im November 2015 eröffnet. Das Bundesstrafgericht war seit August 2019 mit der Anklage befasst. Mit Beschluss vom 20. Mai 2021 stellte die Strafkammer das Verfahren gegen A., B., C. und D. ein. Die Entschädigungen fielen markant tiefer aus als gefordert. (Urteil SK.2019.45)
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