Beschwerde gegen Anti-Terror-Gesetz «unzulässig»
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine erste Beschwerde gegen die Abstimmung über das Anti-Terror-Gesetz am 13. Juni nicht eingetreten und bezeichnete sie als «unzulässig». Allerdings sind weitere Beschwerden aus mehreren Kantonen auf dem Weg. (Urteil 1C_318/2021)
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