Cevi-Leiter haften nicht für Unfall eines Knaben
BGer – Zwei Leiter eines Cevi-Schnee-Wochenendes in Trans GR im Februar 2005 sind nicht für den Unfall eines damals Neunjährigen verantwortlich und schulden ihm deshalb keinen Schadensersatz. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Junge war mit einem Gummischlauch einen steilen Hang hinunter gerutscht und mit einem Betonelement kollidiert. (Urteil 4A_125/2021)
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