Kein Modellflugplatz in der Moorlandschaft Rothenthurm
BGer – Ein Modellflugplatz im Gebiet der Moorlandschaft Rothenthurm/SZ ist nicht mit dem Moorschutz vereinbar. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es wies die Beschwerde einer lokalen Modellfluggruppe ab. (Urteil 1C_375/2019)
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