Les attaques classiques par ransomware
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Begriff der Ransomware und seiner Qualifizierung im Schweizer Strafrecht. Bei einer klassischen Ransomware-Attacke können sich Cyberkriminelle des unbefugten Zugriffs auf ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB), der Datenveränderung (Art. 144bis I StGB), der Herstellung oder Verbreitung von Schadsoftware (Art. 144bis II StGB), der Erpressung (Art. 156 StGB) und sogar der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) schuldig machen. Anhand aktueller Fälle wird sowohl das Infiltrationspotenzial von Ransomware als auch der Trend zur Monetarisierung von Malware und von geleakten Daten aufgezeigt. (el)
Table des matières
- I. Notion de ransomware
- II. Deux cas d’actualité
- A. WannaCry
- B. REvil/Sodinokibi
- III. Qualification en droit pénal suisse
- A. L’accès indu à un système informatique (art. 143bis CP)
- B. La détérioration de données (art. 144bis CP)
- C. Extorsion et chantage (art. 156 CP)
- D. Blanchiment d’argent (art. 305bis CP)
- IV. Crypto-monnaies
- V. Perspectives
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