Beschwerde gegen Maskentragpflicht im öV abgewiesen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Entscheid des Bundesamts für Gesundheit, nicht auf das Gesuch von 396 Privatpersonen einzutreten. Die Personen ersuchten das Bundesamt festzustellen, dass sie nicht verpflichtet seien, in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Gesichtsmaske zu tragen. (Urteil C-5074/2020)
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