Jusletter

Keine Notstandssituation für Klimaaktivistinnen und -aktivisten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Grundrechte, Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Notstandssituation für Klimaaktivistinnen und -aktivisten, in: Jusletter 14. Juni 2021
BGer – Zwölf Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die im November 2018 eine Bankfiliale in Lausanne besetzt hatten und dafür wegen Hausfriedensbruchs verurteilt wurden, haben nicht in einer Notstandssituation gehandelt. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Waadt in diesem Punkt ab. Recht gegeben hat es zehn der zwölf Personen in einem Nebenpunkt. (Urteil 6B_1295/2020)

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