Klima-Aktivisten: DNA-Profil und Fingerabdrücke müssen gelöscht werden
BGer – Das Bundesgericht ordnet die Löschung des DNA-Profils und der Fingerabdrücke eines Klima-Aktivisten an, der 2019 in Basel an der Blockade einer Bank teilgenommen hat. Gleich ist zu verfahren mit den Fingerabdrücken von zwei weiteren Personen. Die von der Staatsanwaltschaft ergriffenen Massnahmen erweisen sich angesichts der gesamten Umständen als unverhältnismässig. (Urteile 1B_285/2020, 1B_286/2020, 1B_287/2020, 1B_293/2020, 1B_294/2020)
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