Kremlnaher, russischer Geschäftsmann in Auslieferungshaft
BGer – Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines dem Kreml nahestehenden, russischen Geschäftsmannes nicht eingetreten. Dieser bleibt somit in Auslieferungshaft. Der Mann wurde auf ein Gesuch der US-Justiz hin am 21. März im Kanton Wallis verhaftet. (Urteil 1C_279/2021)
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