Jusletter

Lateral Moves von der BigFour-Gesellschaft zur Anwaltskanzlei

Worin liegen die Unterschiede zwischen Kanzlei und BigFour wirklich?

  • Autoren/Autorinnen: Inka Lührs / Dario R. Buschor
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
  • DOI: 10.38023/8b4f0d71-1ed5-4798-9071-08d3f71f4bdd
  • Zitiervorschlag: Inka Lührs / Dario R. Buschor, Lateral Moves von der BigFour-Gesellschaft zur Anwaltskanzlei, in: Jusletter 14. Juni 2021
Immer wieder wechseln JuristInnen, die in einer BigFour-Gesellschaft bereits die Partnerstufe erreicht haben, zu Anwaltskanzleien. Nachdem die Autoren im vergangenen Jahr bereits Lateral Moves zwischen Grosskanzleien untersucht haben, wenden sie sich nun den Wechseln von BigFour zu Grosskanzleien zu. Sie finden drei vorherrschende Beweggründe: Unternehmertum, Handwerk und Management. Der «klassische Anwalt» möchte noch immer als Quasi-Einzelunternehmer selbst nah an der Materie arbeiten. Wer hingegen auch Spass hat an Managementaufgaben und Teamführung, dem können die BigFour ein lebendiges Umfeld bieten.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Die Untersuchung
  • III. Der Wechsel
  • 1. Gründe
  • 1.1. Autonomie und Unternehmertum
  • 1.2. Handwerk und Akademisches
  • 1.3. Management und Administration
  • 1.4. Die Altersguillotine
  • 2. Ist das Gras wirklich grüner auf der anderen Seite?
  • 3. Wer kommt mit?
  • 4. Happy Leavers
  • IV. Was bringt die Zukunft?

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