Zur Diplomanerkennung im Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU
Ungeklärte Fragen zur primärrechtlichen Diplomanerkennung Schweiz – EU unter Berücksichtigung des institutionellen Rahmenabkommens
Mit Blick auf eine parallele Rechtslage gelangt das Primärrecht auch im Verhältnis Schweiz – EU bei der Diplomanerkennung zur Anwendung, sofern das Sekundärrecht nicht einschlägig ist. Im Folgenden werden einige Überlegungen zur dogmatischen Einordnung der primärrechtlichen Diplomanerkennung angestellt, wobei auch die Lehre und Praxis hierzu diskutiert werden sollen. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf Änderungen, welche das institutionelle Rahmenabkommen gebracht hätte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Aktuelle Probleme durch die fehlende Aufdatierung von Anhang III FZA
- 3. Die Bedeutung der primärrechtlichen Diplomanerkennung
- 3.1. Primärrechtliche Diplomanerkennung im EU-Recht
- 3.2. Primärrechtliche Diplomanerkennung Schweiz – EU
- 3.2.1. Beschränkungsverbot im FZA
- 3.2.2. Standstillklausel (Art. 13 FZA)
- 3.2.3. Rechtsprechung der Schweizer Gerichte und Praxis der Bundesverwaltung zur primärrechtlichen Diplomanerkennung
- 3.2.4. Schlussfolgerung zur Rechtsprechung der Schweizer Gerichte und Praxis der Schweizer Behörden zur primärrechtlichen Diplomanerkennung
- 3.3. Lösungsansätze nach geltendem Recht
- 3.4. Ausblick: Die Auswirkungen des institutionellen Rahmenabkommens Schweiz – EU
- 4. Schluss
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