Keine Covid-19-Kurzarbeitsentschädigung für ausländische Sexarbeiterinnen im Meldeverfahren
BGer – Für ausländische Sexarbeiterinnen, die als Angestellte in einem Club tätig und in der Schweiz im Meldeverfahren registriert sind, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Betreiberin eines Sex-Clubs ab. (Urteil 8C_17/2021)
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