EGMR: mehr Ermessensspielraum für Mitgliedstaaten
Am 1. August 2021 tritt das Protokoll Nr. 15 über die Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) in Kraft. Es stärkt das Subsidiaritätsprinzip sowie den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten und verbessert damit die Funktionsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).
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