Einreiseverbot gegen Bulat Chagaev auf acht Jahre reduziert
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht setzt das Ablaufdatum des Einreiseverbots von Bulat Chagaev in die Schweiz, nach Liechtenstein und in den Schengenraum auf den 26. August 2026 fest. Es kommt zum Schluss, dass ein Einreiseverbot von neun Jahren angesichts der Schwere seiner Straftaten in der Schweiz verhältnismässig ist. Davon zieht es jedoch ausnahmsweise ein weiteres Jahr ab.
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