Jusletter

Einreiseverbot gegen Bulat Chagaev auf acht Jahre reduziert

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Einreiseverbot gegen Bulat Chagaev auf acht Jahre reduziert, in: Jusletter 2. August 2021
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht setzt das Ablaufdatum des Einreiseverbots von Bulat Chagaev in die Schweiz, nach Liechtenstein und in den Schengenraum auf den 26. August 2026 fest. Es kommt zum Schluss, dass ein Einreiseverbot von neun Jahren angesichts der Schwere seiner Straftaten in der Schweiz verhältnismässig ist. Davon zieht es jedoch ausnahmsweise ein weiteres Jahr ab.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.