Geldwäscherei von veruntreuten Geldern der russischen Staatskasse
Einstellung des Verfahrens und partielle Einziehung von Vermögenswerten
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat am 21. Juli 2021 das Strafverfahren eingestellt, das sie wegen des Verdachts auf Geldwäscherei zwischen 2008 und 2010 in der Schweiz gegen unbekannt geführt hat. Das Verfahren stand im Zusammenhang mit dem Ende 2007 in Russland begangenen Betrug, bei dem die russische Steuerbehörde geschädigt wurde. Gleichzeitig hat die BA die Einziehung von über CHF 4 Millionen angeordnet.
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