Kantonale Corona-Massnahmen: Beschwerden abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht äussert sich in drei Urteilen zur Kompetenz von Kantonen zum Erlass von Massnahmen gegen das Coronavirus. Die heute nicht mehr gültigen Verordnungsregelungen aus dem vergangenen Jahr zur Einschränkung von Veranstaltungen im Kanton Schwyz und zur Maskentragpflicht in Geschäften im Kanton Freiburg sind nicht zu beanstanden. Es besteht eine ausreichende gesetzliche Grundlage und die Massnahmen waren verhältnismässig (Urteile 2C_793/2020, 2C_941/2020, 2C_8/2021).
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