Nulltoleranz bei Cannabis im Strassenverkehr: Rechtsprechung bestätigt
BGer – Die vom Bundesrat beziehungsweise vom Bundesamt für Strassen festgelegte Nulltoleranzregel für Cannabis im Strassenverkehr ist nicht zu beanstanden. Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung und weist die Beschwerde eines Autolenkers gegen seine Verurteilung wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand ab (Urteil 6B_282/2021).
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