Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt
Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme verschiedener EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Diese Bestimmungen werden in den Anhang des Luftverkehrsabkommens überführt. Angesichts der COVID-19-Pandemie werden die Auflagen für Luftfahrtunternehmen über das Anrecht auf Zeitnischen (Slots) erleichtert. Ausserdem werden verschiedene Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit übernommen. Die neuen Vorschriften treten am 1. August 2021 in Kraft.
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