Steuerliche Abzugsfähigkeit von Rechtsvertretungs- und Gerichtskosten
Eine sinnlogische Folge des Gewinnungskostenbegriffs im Einkommenssteuerrecht
Unstreitig dürfen im Unternehmenskontext Kosten für Rechtsberatung oder auch Gerichtsgebühren als Geschäftsaufwand zum Abzug gebracht werden. Und auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten des unselbständigen Arbeitnehmers hat das Bundesgericht geurteilt, dass es sich dabei um Gewinnungskosten handelt, die steuerlich abzugsfähig sind. Bei vielen prozessualen Sachmaterien bestehen aber kaum Urteile zur Thematik, obschon feststeht, dass der Gewinnungskostenbegriff nicht abschliessend ist und mithin stets ein Recht bestehen muss, real existierende Gewinnungskosten steuerlich abzuziehen. Grund genug für den Autor, das Thema systematisch aufzuarbeiten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Details zum Gewinnungskostenbegriff
- III. Abzugsfähigkeit von Rechtsverfolgungsaufwand nach Rechtsgebiet
- a. Vorab: geschäftsmässig begründeter Aufwand im unternehmerischen Kontext
- b. Arbeitsrecht
- c. Sozialversicherungsrecht
- d. Miet- und Immobilienrecht
- e. Familienrecht
- f. Haftpflichtrecht
- g. Erbrecht und Schenkungsbezogenes (inkl. Willensvollstreckung)
- h. Weitere Konstellationen
- IV. Steuerperiodenübergreifende Sachverhalte im Besonderen
- V. Fazit
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