Das Novenrecht im Zivilprozess
Neue Urteile und kein Ende der Verwirrung (?)
Das Bundesgericht hat seiner viel beachteten Rechtsprechung zum Novenrecht, bzw. dem Recht, im Zivilprozess grundsätzlich zwei Mal unbeschränkt vortragen zu dürfen, weitere Urteile zur Seite gestellt, die – zumindest auf den ersten Blick – einige Fragen aufwerfen. Bei näherer Betrachtung kommt der Autor allerdings zum Schluss, dass das Bundesgericht mit diesen Urteilen keine weitere Verschärfung der Regeln zuungunsten der Parteien bezweckt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Grundsatz
- 3. Konsequenzen bei Beschränkung des Verfahrens (?) – BGE 146 III 55 («Durchflussmessfühler»)
- 4. Wegfall der zweiten freien Äusserungsmöglichkeit infolge Replikverzicht der Gegenseite?
- 5. Summarverfahren, einmaliges Novenrecht – BGE 144 III 117
- 6. Exkurs: Konsequenzen der Untersuchungsmaxime
- 7. Fazit
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