Jusletter

Die baselstädtische Verordnung über das Grundbuch und der Bebauungsplan

Bedeutung der per 1. September 2020 in Kraft getretenen Teilrevision der Verordnung über das Grundbuch für die Bebauungsplanung im Kanton Basel-Stadt

  • Autor/Autorin: Michael Pletscher
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • DOI: 10.38023/2f06bda6-3b5a-4b06-b35b-9ad0912f7386
  • Zitiervorschlag: Michael Pletscher, Die baselstädtische Verordnung über das Grundbuch und der Bebauungsplan, in: Jusletter 9. August 2021
Bei der im August 2020 teilrevidierten baselstädtischen Verordnung über das Grundbuch handelt es sich um einen speziellen kantonalen Erlass zum Sachenrecht. Der Regierungsrat war sich wohl bewusst, dass die fragliche Teilrevision nicht nur für das Zivilrecht Folgen zeitigt. In dieser Untersuchung wird dargestellt, welche Konsequenzen die Revision für die Raum- bzw. Bebauungsplanung hat. Dass die Regierung damit gerechnet hat, ist eher unwahrscheinlich. Der Beitrag illustriert, dass gerade bei der Anpassung von grundlegenden Erlassen grösste Sorgfalt geboten ist. Nicht in Betracht gezogene Folgen können natürlich auch unerwünscht sein.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Grundlagen
  • A. Revision der VOGB/BS vom 25. August 2020
  • B. Untergesetzliche Bebauungsplanung
  • 1. Begriff
  • 2. Voraussetzungen
  • II. Berechnung der Bebauungsplan betroffenen Grundstückfläche
  • A. Unter der bis August 2020 geltenden VOGB/BS
  • B. Unter der ab September 2020 geltenden VOGB/BS
  • III. Ergebnis

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