Erben schulden unrechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen
BGer – Erben einer Person, die Vermögenswerte verschwieg und dadurch Ergänzungsleistungen erhielt, müssen die Leistungen zurückzahlen. Dabei gelten die strafrechtlichen und damit längeren Verjährungsfristen. Dies hat das Bundesgericht in einem Leiturteil entschieden. (Urteil 9C_321/2020)
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