Junger Mann muss wegen Messerstich sieben Jahre ins Gefängnis
BGer – Sieben Jahre Gefängnis lautet das Verdikt für einen heute 22-Jährigen, der im Sommer 2017 einen Mitschüler aus der Berufsschule mit einem Messer lebensgefährlich verletzte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des jungen Mannes aus dem Kanton Zürich abgewiesen. (Urteil 6B_774/2020)
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