Cum-Ex-Betrug: Deutscher Steueranwalt bleibt in Auslieferungshaft
BStGer – Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat ein Gesuch des deutschen Anwalts Hanno Berger um Entlassung aus der Auslieferungshaft abgewiesen. Das Gericht geht von Fluchtgefahr aus. Dem 70-Jährigen wird vorgeworfen, der Drahtzieher der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland zu sein, bei dem er den Staat um rund 400 Millionen Euro geprellt haben soll. (Urteil RH.2021.8)
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