Das Notrecht des Bundesrates bei der Bekämpfung von Epidemien
Eine Untersuchung des Zusammenspiels von Art. 185 Abs. 3 BV und Art. 7 EpG im Lichte rechtsstaatlicher Prinzipien
Die COVID-Pandemie und die damit verbundenen bundesrätlichen Massnahmen haben die Diskussionen um das Notrecht neu entfacht. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag ausgewählte Aspekte der Notrechtspraxis des Bundesrates im Rahmen der COVID-Pandemie und beleuchtet grundlegende Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Institut des Notrechts, die über den Pandemiefall hinausgehen. Schliesslich schlägt die Autorin mögliche Anpassungen an die Rechtslage vor und zeigt auf, welche Lehren aus den Geschehnissen zu ziehen sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Rechtliche Grundlagen der Notverordnungen in der COVID-Pandemie
- 2.1. Allgemeines
- 2.2. Rechtliche Grundlagen
- 2.2.1. Bundesverfassung
- 2.2.2. Epidemiengesetz
- 2.3. Verhältnis von Art. 185 Abs. 3 BV und Art. 7 EpG
- 3. Rechtsbindung von Notverordnungen
- 3.1. Rechtsbindung von Notverordnungen gestützt auf Art 185 Abs. 3 BV
- 3.1.1. Bindung an das Gesetzesrecht
- 3.1.2. Bindung an das Verfassungsrecht
- 3.2. Rechtsbindung von Notverordnungen gestützt auf Art. 7 EpG
- 4. Rechtsschutz gegen Notverordnungen
- 4.1. Rechtslage
- 4.2. Rechtsschutzlücke?
- 5. Schlussbetrachtung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare