Hausangestellte in Genf erhält ausstehende Saläre ausbezahlt
BGer – Eine im Kanton Genf wohnhafte internationale Abgesandte schuldet ihrer früheren Hausangestellten rund 24’000 Franken für nicht bezahlte Löhne und Überstunden. Eine Beschwerde der Funktionärin hat das Bundesgericht teilweise gutgeheissen. (Urteil 4A_526/2020)
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