Kein Ausstand eines Bezirksrichters wegen unangemessener Wortwahl
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der in einem Waadtländer Urteil als streitsüchtig und zänkisch bezeichnet wurde. Die Wortwahl ist zwar unangebracht, aber sie reicht nicht, um den Gerichtspräsidenten als befangen zu betrachten. (Urteil 1B_255/2021)
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