Gutachtliche praxisrelevante Brennpunkte in der Versicherungsmedizin
Der Beitrag behandelt praxisrelevante Brennpunkte der medizinischen Begutachtung mit Bezug zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Der Bogen wird thematisch von der grundsätzlichen Aufgabenteilung zwischen Medizin und Recht über die Abgrenzung von Arztbericht und Gutachten bis zur bundesgerichtlichen Beurteilung des Beweiswerts eines interdisziplinären Gutachtens ohne abschliessende Konsensbesprechung gespannt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Aufgabenteilung zwischen Medizin und Recht
- 3. Abgrenzung Arztbericht und Gutachten
- 4. Beweiswert von medizinischen Berichten und Gutachten
- 5. Unparteilichkeit und Unbefangenheit medizinischer Gutachter
- 6. Pflicht des Versicherungsträgers, der versicherten Person vor Beginn der Begutachtung den Namen der Sachverständigen mitzuteilen
- 7. Höchstpersönliche Leistungspflicht des mandatierten medizinischen Gutachters gegenüber seinem Auftraggeber
- 8. Anspruch auf anwaltliche Vertretung anlässlich einer medizinischen Begutachtung
- 9. Beizug Angehöriger zur Übersetzung des psychiatrischen Untersuchungsgesprächs
- 10. Mitwirkungsrechte bei der Anordnung eines medizinischen Gutachtens
- 11. Qualifikationsanforderungen an die medizinischen Gutachter
- 12. Beweiswert eines interdisziplinären Gutachtens ohne abschliessende Konsensbesprechung
- 13. Schlussfolgerungen
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