Jusletter

Pandemie, Selbstbestimmung, Solidarität und die Widerspruchsregelung

  • Autoren/Autorinnen: Thomas Gächter / Birgit Christensen
  • Beitragsart: Essay
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • DOI: 10.38023/928d34fe-a63d-4617-9210-cc08a36947de
  • Zitiervorschlag: Thomas Gächter / Birgit Christensen, Pandemie, Selbstbestimmung, Solidarität und die Widerspruchsregelung, in: Jusletter 30. August 2021
Die erweiterte Anwendung des Covid-Zertifikats oder ein direktes Impfobligatorium werden gegenwärtig leidenschaftlich debattiert. Fast unbemerkt zeichnet sich dagegen im Transplantationsrecht eine viel grundlegendere Entwicklung ab, in der Selbstbestimmung und Solidarität deutlich anders gewichtet werden als in der Pandemiebewältigung.

1 Kommentar

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    Öffentliche Güter und private Güter

    Bei öffentlichen Güter besteht im Gegensatz zu privaten Gütern keine Rivalität im Konsum. Wer impft, schützt nicht nur sich selbst, sondern - wenn auch zu einem minderen Grade - weitere Personen. Dieser Charakter einer Impfung rechtfertigt einen Eingriff des Staates (Subventionierung der Impfung, u.U. auch die Impflicht). Wenn die Widerspruchslösung das Angebot an Transplantaten erhöht, hat sie ebenfalls den Charakter eines öffentlichen Gutes. Sie kann daher im öffentlichen Interesse sein. Der Nationalrat hat der Widerspruchslösung bereits zugestimmt - dieses Votum dürfte höher zu gewichten sein als jenes der NEK. Nun liegt es am Ständerat und ggf. später beim Souverän, die Güterabwägung zwischen öffentlichem und privaten Interesse vorzunehmen.

    avatarAuthorisierter Benutzer30.08.2021 16:51:47Antworten

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