Einsicht in Strafurteil: Kantonsgericht Luzern muss nachjustieren
BGer – Das Luzerner Kantonsgericht hat einem Anwalt die Einsicht in ein Strafurteil mit ungenügender Begründung verweigert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Nun muss das kantonale Gericht über die Bücher. (Urteil 1C_194/2020)
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