Klagen auf Verwandtenunterstützung gemäss Art. 328 f. ZGB
Klärungsbedürftige Fragen im Rahmen der zurzeit hängigen ZPO-Revision
Gut versteckt in seiner Botschaft zur ZPO-Revision hat der Bundesrat die Bemerkung angebracht, die von ihm vorgeschlagenen Änderungen in Kindesunterhaltsprozessen würden neu auch für Verwandtenunterstützungsprozesse gelten. Den Entwürfen der entsprechenden Gesetzestexte lässt sich dies aber nicht entnehmen. Ob die neuen Bestimmungen effektiv auf Verwandtenunterstützungsfälle anwendbar sind, ist daher unsicher. Diese Unsicherheit sollte im Rahmen der weiteren Beratungen der Revisionsvorlage im Parlament beseitigt werden. Nach der hier vertretenen Auffassung ist eine Änderung der Verfahrensregeln im Verwandtenunterstützungsrecht nicht sinnvoll.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Das Verfahren bei Klagen auf Verwandtenunterstützung im Rahmen der geltenden ZPO
- III. Das Verfahren bei Klagen auf Verwandtenunterstützung gemäss zurzeit hängiger ZPO-Revision
- IV. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare