Einzelrichter kann stationäre Massnahme nicht allein aufheben
BGer – Ein Einzelgericht kann nicht über die Aufhebung einer stationären therapeutischen Massnahme entscheiden, weil eine solche Frage von erheblicher Tragweite für die betroffene Person und die Öffentlichkeit ist. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde eines Verurteilten gutgeheissen. (Urteil 6B_764/2021)
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